Hauffgasse

Die Wohnanlage in der Hauffgasse war in die Jahre gekommen und brauchte mehr als ein Facelifting. Im Frühjahr 2013 fand daher eine erste Informationsveranstaltung zur notwendigen Sanierung statt. Von Seiten der Bewohnerschaft wurde dort der Wunsch geäußert, weitere Informationen zu erhalten und auch eigene Ideen und Anregungen einbringen zu können. Diese Möglichkeit wird und wurde von der BWS allen interessierten Bewohnerinnen und Bewohnern angeboten. Neben den Öffnungszeiten des Infopoints in der Wohnhausanlage haben in den letzten Jahren zahlreiche Bewohner-Workshops, Themenabende, Infoabende, Befragungen, Aussendungen, Arbeitsgruppen, Ausstellungen, Feste etc. stattgefunden. Begleitet und moderiert wurde die Sanierung durch das Team von wohnbund:consult.

Die Sanierung der Wohnhausanlage wurde im Herbst 2020 abgeschlossen!

Fotocredit alle Luftaufnahmen Hauffgasse: KELAG Energie & Wärme GmbH

News und Aktivitäten

September 2022 | Open House in der Hauffgasse

Im September war Open House Wien zu Gast in der Wohnhausanlage Hauffgasse. Neben den Volunteers von Open House und Mitarbeitern von wohnbund:consult gilt besonderer Dank Herrn Wagner von

April 2022 | Auto teilen leicht gemacht

E-Carsharing in der Hauffgasse bleibt fix! Wir freuen uns dass das von uns initiierte und begleitete E-Carsharing Projekt in der Hauffgasse auch längerfristig bestehen bleibt.

Nov 2021 | E-Carsharing NEU

sharetoo hat seit heute, dem 18.11.2021, zwei brandneue Elektroautos – „ID.3“ von Volkswagen – für alle Personen aus dem Grätzel zur Nutzung bereitgestellt. Für Bewohner*innen

DATEn und fakten zur sanierung


infos & mitbestimmung

Im gesamten Zeitraum der Sanierung wurde für die Bewohnerschaft eine Mieterbetreuung von wohnbund:consult angeboten. Dabei konnten sich die Bewohnerschaft über die einzelnen Etappen und Maßnahmen der Sanierung informieren und Ihre Anliegen als Experten der Wohnhausanlage einbringen. Im Infopoint vor Ort wurden aktuelle Informationen zu den einzelnen Maßnahmen und dem Bauablauf bereit gestellt.

Mitbestimmt wurde u.a. bei Fragen zur Barrierefreiheit, zum Freiraum/ Grünanlagen, zum Kinderspielplatz, zum Thema Gemeinschaftszentrum oder zur E-Mobilität.

Die Bewohnerschaft nahm Teil und gestaltete ihre Wohnhausanlage mit!

Gemeinsam G`scheiter

Teile des umfangreichen Sanierungsprojektes wurden mit Mitteln der Europäischen Union kofinanziert. Neben thermisch-energetischen Aspekten ermöglichte die Zusammenarbeit im Rahmen des Horizon 2020-Projektes „Smarter Together“ diverse Bildungsangebote sowie die Verwirklichung der E-Carsharing Initiative.

Eckdaten

– 485 Wohnungen / ca. 1000 BewohnerInnen
– Baujahr 1980–1985
– ca. 42.000m² Wohnnutzfläche
– 9 Stiegen, 12 Aufzüge
– 1 Gemeinschaftszentrum mit Sauna und Mehrzweckhalle
– Dachausbau: 79 DG-Wohnungen
– Eigentümer: BWSG
– Planung und Örtliche Bauaufsicht: GSD
– Mieterbetreuung: wohnbund:consult

die massnahmen

Im Rahmen der Sanierung wurden folgende Maßnahmen durchgeführt. Details können Sie in den FAQs nachlesen, eine detaillierte Übersicht finden Sie auch hier.

– Thermisch-energetische Maßnahmen
           u.a. Fassade, Fenster und Sonnenschutz
– Anlagentechnische Maßnahmen
           u.a. Energieversorgung, Blitschutz und PV
– Sicherheitstechnische Maßnahmen
           u.a. Druckbelüftung und Beleuchtung
– Erhaltungsmaßnahmen
           u.a. Stiegenhäuser und Außenanlagen
– Maßnahmen zur Barrierefreiheit
           u.a. Rampen und Aufzüge
– EG-Zone
          u.a. Gemeinschaftszentrum
–  Zubau von 79 DG-Wohnungen

Fragen und antworten

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten der Bewohnerinnen und Bewohnern aus der Hauffgasse. Diese werden laufend aktualisiert.

Wenn Sie zusätzliche Fragen bezüglich der Sanierung haben oder Ihre Ideen einbringen möchten, können Sie sich jederzeit über das Kontaktformular oder telefonisch an uns wenden. Wir freuen uns über Ihre Anregungen!

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THEWOSAN

Warum ist eine thermische Sanierung der Anlage notwendig?
In erster Linie geht es bei einer thermischen Sanierung um Energieeinsparung und die Verbesserung des Raumklimas. Für diese Schwerpunkte werden auch nicht unerhebliche Förderungen in Anspruch genommen. Im speziellen Fall dieser Wohnhausanlage muss auch die Entfernung der alten Fassade, die optische Aufwertung des Gebäudes oder auch die Neugestaltung der Loggien erwähnt werden.

Welche Art von Dämmung kommt?
Vollwärmeschutzfassade mit 20 cm Mineralwolldämmung (kein EPS); darüber Verputz. Dämmstärke Stiegenhaus 10cm, Loggia-Vorderwand 10cm.

Wird die Dämmung überall gleich dick?
Wärmedämmung aller Außenwände mit 20cm, ausgenommen Wärmedämmung der Außenwände im Bereich Stiegenhäuser mit 10cm. Im Fensterlaibungsbereich ca. 3 cm, im Bereich Loggia etwa 10cm. Die Stärke der Wärmedämmung des Gemeinschaftszentrums beträgt 15cm und des angrenzenden Kios 10cm.

Werden alle Fenster getauscht?
Grundsätzlich ja.

Welche Fenster kommen?
Holz/Alu-Fenster mit U-Wert (Wärmedämmwert) max. 1,00 W/m²K, Schallschutz mind. 38 dB. Dreifach-Verglasung.

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Sind Holz-Alu-Fenster besser geeignet als Kunststofffenster?
Holz-Alu-Fenster sind höherwertiger als Kunststofffenster, Kunststofffenster verspröden und werden auch nicht von der Stadt Wien gefördert.

Wie lange dauert der Fenster- und Türtausch pro Wohnung?
Ein Tag pro Wohnung + Ausmesstermin. Feinabstimmung erfolgt mit der Einbaufirma (Fa. Lederbauer).

Wird sich die Größe der Fenster verändern?
Wie werden diese optisch und farblich aussehen?
Die Größe der Fensteröffnung wird sich nicht verändern, die Glasfläche geringfügig auf Grund der stärkeren Fensterprofile, die Fensterteilung wird beibehalten. Die Farbgestaltung richtet sich nach dem vorliegenden Farbkonzept: innen weiß, außen anthrazit. Im Fensterstock wird eine sogenannte Zwangslüftung eingebaut. Das ist ein Lüftungsschlitz, über den Frischluft zugeführt wird, um das zu starke Abdichten (dichte Gebäudehülle) und damit mögliche Kondensatbildung zu vermeiden.

Werden die Fensterbänke auch getauscht?
Wer haftet für eventuelle Schäden?
Im Zuge des Fenstertausches werden sowohl die Innenfensterbänke, als auch die Außensohlbänke erneuert. Persönliche Termine für den Fenstertausch können direkt mit der ausführenden Firma vereinbart werden. Sollten im Zuge der Arbeiten von der ausführenden Firma Schäden verursacht werden, so haftet die Firma für diese Schäden.

Welche Art von Sonnenschutz wird angebracht? 
Auf Grund des Wunsches vieler Mieter werden außenseitige Rollläden standardmäßig angebracht. Eine Auswahlmöglichkeit für die Nutzer ist nicht vorgesehen, da auf ein einheitliches Erscheinungsbild zu achten ist. Die Außenrollläden werden nach Fertigstellung der Fassade außenliegend montiert und von innen komplettiert (Kurbel).

Haustechnik

Werden die Heizkörper in den Wohnungen getauscht?
Die Heizkörper werden grundsätzlich nicht getauscht. Für die bessere Regulierung der Zimmertemperatur werden Funk-Raum-Thermostate eingebaut.

Ist eine Erneuerung der Lüftung in Bad+WC der Wohnung vorgesehen bzw. könnte dies im Rahmen der Sanierung erneuert werden? 
Die Lüftungen werden nicht erneuert.

Warum ist es in manchen Wohnungen trotz Verzicht auf Einschalten der Heizung sehr warm wobei andere Wohnungen sehr kühl sind? 
Zum einen kann es auf Grund möglicher Verschmutzungen im Heizleitungssystem, in einzelnen Fällen vorkommen, dass sich die Heizkörperventile nicht mehr vollständig schließen lassen. Sollte dies der Fall sein bitten wir um Meldung an die Hausverwaltung.

Zum anderen kann es aufgrund des Verlaufes der alten Bestand-Rohre zu einer ungewollten „Bodenheizung“ kommen. Der Einbau der Funk-Raum-Thermostate und die folgende Steuerungsmöglichkeit der Wärmezulieferung zur Wohnung kann hier eine erhebliche Verbesserung bewirken.

Wird die kontrollierte Wohnraumlüftung umgesetzt?
Die kontrollierte Wohnraumlüftung ist kein zwingendes Erfordernis der Förderung, sondern eine Möglichkeit und wäre angedacht gewesen in den Räumen mit Lärmpotential, um hier ohne Fensteröffnen Frischluftzufuhr zu gewährleisten (Stichwort: Schallschutz, Wärmedämmung etc). Aufgrund der im Vorfeld bereits massiv geäußerten Bedenken der Bewohner wegen der nötigen Innenarbeiten in den Wohnungen, verbunden mit möglichen Möbeldemontagen, hat die BWSG von dieser Variante Abstand genommen.

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Gibt es die Möglichkeit zum Einbau von eigenen (Warm-) Wasserzählern in den Wohnungen?
Die Möglichkeit zum Einbau eigener Kalt- und Warmwasserzähler ist theoretisch gegeben, aber aufgrund hoher baulicher Aufwendungen mit erheblichen Kosten nicht vorgesehen, wird daher nicht ausgeführt.

Programmierung Aufzug: Möglich dies „intelligenter“ und schneller zu schalten (lange Wartezeiten; Stehenbleiben wenn jemand drückt)
Diese Einstellung wurde uns vom TÜV vorgeschrieben. Nachfolgend zitieren wir die Stellungnahme der Firma OTIS aus dem Oktober 2013: „Die Türöffnungszeit von 5 Sekunden ist aus technischer Sicht erforderlich. Um den Sturz nach oben bei einem Bruch an der Triebwerkswelle zu verhindern, dessen Beseitigung nach Wiener Aufzugsgesetz 2006 gefordert und auch von uns erledigt wurde, wurde von uns ein entsprechendes System installiert. Die Kabinentür darf erst geöffnet werden, wenn der Bolzen der Magnetspule vom System abgefallen ist. Dadurch soll ein Wegrollen der Kabine bei offenen Türen durch den Regler verhindert werden. Der zuständige TÜV Sachverständige ist Herr Ing. Georg Halbarth. Er steht Ihnen bei weiterführenden Fragen gerne zur Verfügung. Er ist telefonisch für Sie unter 01-3324281-0 erreichbar.“

Was wird weiter mit eingebauter Lüftung (nicht aktiv) im Aufzug passieren?
Vorerst bleibt der derzeitige Zustand bestehen. Die Lüfter wurden von vielen Bewohnern gewünscht und können bei Bedarf bzw. Erfordernis wieder in Betrieb genommen werden.

Kellerabteil kein Licht – möglich in den einzelnen Abteilen ein Licht zu installieren?
Mit Genehmigung der Hausverwaltung ist dies möglich, Kosten hat der Nutzer zu tragen und die Leitung muss am Zähler des Nutzers angeschlossen werden, Durchführung durch ein konzessioniertes Unternehmen.

Loggien

Warum Loggienerneuerung und wie?
Minimierung von Kältebrücken zwischen Außenbauteilen und Innenraum durch Dämmmaßnahmen. Ausführung: Neue Brüstung mit Sichtschutz (mattiertes VS-Glas).

Welcher Bodenbelag ist geplant?
Rutschhemmende Bodenverfliesung.

Werden alle Loggien verglast?
Statt der alten Brüstung wird eine mattierte, folierte Glasbrüstung angebracht. Eine zusätzliche Schiebeverglasung ist grundsätzlich nicht vorgesehen, kann aber optional eingebaut werden, wenn von den NutzerInnen erwünscht.  Die Kosten müssen von den NutzerInnen getragen werden.

Wird durch komplette Verglasung die Miete teurer bzw. ändert sich dadurch die Verrechnungsfläche?
Eine Verglasung der Loggien im Zuge der thermischen Sanierung erfolgt nur auf Nutzerwunsch bzw. Genehmigung durch die Hausverwaltung und auf Kosten des Nutzers. Die Flächenänderungen bei Loggien werden geringfügig ausfallen. Die BWSG wird aufgrund dieser Änderungen keine Anpassungen an der Verrechnungsfläche vornehmen.

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Kann für die Verglasung Ablöse verlangt werden? Muss sie bei Auszug wieder rückgebaut werden?
Für eine Verglasung der Loggia ist eine Genehmigung der Hausverwaltung erforderlich. In dieser Genehmigung ist eine Rückbauverpflichtung enthalten. Eine eventuelle Ablöse ist eine Vereinbarungssache mit dem Nachmieter, ohne Mitwirken der BWSG. Der Nachmieter hat allerdings ebenfalls eine Genehmigung für die vorhandene Verglasung der Loggia von der Hausverwaltung einzuholen.

Ist es möglich, nachträglich Balkone anzubauen?
Bei diesem Projekt nicht wirtschaftlich sinnvoll.

Wie lange dauert die Loggienerneuerung pro Wohnung? Wird hier von außen und innen gearbeitet?
Die Sanierung der Loggia erfolgt im Zuge der Fassadenarbeiten und wird ausschließlich von außen, dh. über das Gerüst durchgeführt. Die Dauer der Sperre der Loggia gilt von Beginn der Gerüstaufstellung bis zum Abbau des Gerüstes und ist für eine Loggia zeitlich schwer einschätzbar.

Ausstattung Loggien: Wird es nach der Sanierung wieder möglich sein Lampen, Katzengitter, Sonnenschutz etc. an den Loggien zu befestigen?
Wenn eine Genehmigung der Hausverwaltung vorliegt, ist eine fachgerechte Montage wieder möglich. Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die Gewährleistungsansprüche durch eine nicht fachgerechte Montage verloren gehen können und dadurch Schadenersatzforderungen der Hausverwaltung an den Nutzer entstehen können.

Sanierungsdauer

Wie lange dauert die Sanierung? Wird stiegenweise oder blockweise saniert?
Die gesamte Sanierung wird zwischen Mitte 2017 und Ende 2020 kalkuliert. Pro Block wird das Gerüst ein gutes Jahr stehen. Falls das Gerüst über die Feiertage zum Jahreswechsel stehen bleiben muss, werden die Aufstiegsleitern dementsprechend gesichert. Die Fassadensanierung kann nur bis zu einer bestimmten Außentemperatur durchgeführt werden (5 Grad Celsius), muss also vor oder nach Wintereinbruch ausgeführt werden. Die Arbeiten an der Vollwärmeschutzfassade erfolgen immer abschnittsweise.

Wo erfolgt der Baubeginn?
Begonnen wird mit Stiegen 1-3, danach die Stiegen 7-9, am Ende die Stiegen 4-6.

Wann erfolgt der Baubeginn?
Der Sanierungsstart ist per Mai 2017 erfolgt.

Was wird als erstes gemacht?
1) Fassadengerüstung
2) Abbruch Fassade
3) Dachsanierung, Fenstertausch
4) Fassaden- und Loggiasanierung
5) Erdgeschosszone

Bestehen bei Abbruch der Fassade gesundheitliche Risiken für die Bewohnerinnen und Bewohner?
Solange alle Vorschriften und Gesetze, welche für den Abbruch von asbesthaltigen Werkstoffen relevant sind, beachtet und eingehalten werden, ist kein Risiko für die Bewohnerschaft zu erwarten. Wir bitten jedoch alles BewohnerInnen, während der Bauarbeiten an der Fassade die Fenster zu schließen und erst nach Beendigung des Arbeitstages die Wohnung diese wieder aufzumachen und zu lüften.

Mit welchen Beeinträchtigungen innerhalb der Wohnungen ist während der Sanierung zu rechnen? Worauf beschränken sich die Arbeiten innerhalb der Wohnungen?
Die Arbeiten in der Wohnung beschränken sich in erster Linie auf den Fenstertausch und der Komplettierung der Rollläden sowie der Erneuerung der Gegensprechanlage. Eingeschränkt ist während der Fassadenarbeiten die Sicht- und Lüftungsmöglichkeit. Eine gewisse Lärm- und Staubbelästigung ist bei Arbeiten in dem geplantem Ausmaß nicht zu vermeiden. 

 

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Wie lange ist mit einem Ausfall der Lifte zu rechnen?
Während der Umbauzeit kann die reguläre Liftbenützung zwischen 8-10 Wochen eingeschränkt sein. Detail-Infos werden im Stiegenhaus angebracht.

Müssen die Kellerabteile im Zuge der Kellerdeckensanierung ausgeräumt werden?
Für die Montage der Kellerdeckendämmung ist in der Mitte des Kellerabteils Platz zum Aufstellen einer Leiter zu schaffen und von der Decke weg gemessen, ist ein Arbeitsbereich von ca. 80 cm freizumachen.

Wird die Kellerdeckensanierung in allen Stiegen durchgeführt?
Eine Kellerdeckendämmung wird nur in Bereichen ausgeführt, in welchen sich darüber beheizte Räume befinden.

Welche Leitungen werden erneuert? Mit welchen Beeinträchtigungen ist dadurch zu rechnen?
Es werden nur Leitungen in den Allgemeinbereichen erneuert. Es wird die elektrotechnische Anlage saniert bzw. erneuert, die Wasser- und Heizungsleitungen neu isoliert, die Regelung der Haustechnikanlage entsprechend nachgerüstet bzw. justiert.

Information: Wie werden MieterInnen über einzelne Schritte informiert?
Falls die Anwesenheit der MieterInnen bei einzelnen Arbeiten notwendig ist (z.B. Fenstertausch), wird von der BWSG bzw. den ausführenden Firmen termingerecht über die erforderliche Anwesenheit informiert. Die Information erfolgt über Aushang in den Stiegenhäusern oder direkten Kontakt. Die Termine können fallweise und anlassbezogen auch direkt mit den ausführenden Firmen vereinbart werden.

Rechtliche Fragen & Kosten

Was ist der EVB grundsätzlich?
Der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag ist Bestandteil des Entgeltes (der Miete) und in § 14d WGG geregelt. Dieser kann bei Bauten, die älter als 20 Jahre sind, in der Höhe von derzeit max. 2,06€/m² (Stand Juni 2019) eingehoben werden, um künftige Sanierungsarbeiten zu finanzieren. Reichen diese Beträge nicht aus, ist gem. § 14 Abs. 2 WGG ein gerichtliches Erhöhungsverfahren einzuleiten, in dem über die vorübergehende Erhöhung der Miete gerichtlich abgesprochen wird. Dieser erhöhte, gerichtliche EVB orientiert sich an den tatsächlichen Kosten der Sanierung, hat daher keine betragliche Obergrenze wie der EVB nach § 14d. Er orientiert sich an den festgestellten Kosten im vorgegebenen Vorschreibungszeitraum. Die Notwendigkeit des Verfahrens nach § 14 Abs. 2 WGG stellt sich rechnerisch erst definitiv heraus, wenn die absehbaren Kosten aufbereitet sind.

Wie hoch sind die EVB-Rücklagen?
Die korrigierten Rücklagen des EVB I+II belaufen sich auf ca. 4,2 Mio. € (Stand Jänner 2017). Einsicht in die Jahresabrechnung ist nach Terminvereinbarung direkt bei der BWSG möglich.

Ist mit weiteren Mieterhöhungen zu rechnen?
Aufgrund der Nachkalkulation des EVB I+II nach der Ausschreibungen und dem Bescheid der Schlichtungsstelle vom 23.01.2017 ist von einem zukünftigen EVB von € 2,57/m² für die nächsten 10 Jahre auszugehen. Dieser Betrag wird von der Schlichtungsstelle der Stadt Wien in einem Erhöhungsverfahren festgelegt und orientiert sich an den tatsächlichen Sanierungskosten.

Welche und wie viele Förderungen sind möglich?
Es wurde um eine Förderung für die thermisch-energetische Sanierung angesucht. Diese sieht derzeit einen nicht rückzahlbaren Beitrag, begrenzt mit 20-30% der Herstellungskosten abhängig von der Förderstufe, vor.

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Wann wird das von der BWSG in Anspruch genommene Annuitätendarlehen auslaufen?
Die Tilgung des Annuitätendarlehens für die thermische Sanierung beginnt nach Vorliegen der von der Förderstelle geprüften Endabrechnung und hat eine Laufzeit von 15 Jahren. Zur Tilgung wird gemäß WGG der EVB II herangezogen und zwar in der von der Schlichtungsstelle per Bescheid festgelegten Höhe. Nach Ablauf dieses Annuitätendarlehens wird der EVB II wieder auf die laut WGG zulässige Höhe herabgesetzt.

Warum ist die Miete schon angehoben, obwohl Sanierungsstart erst im Frühjahr 2015?
Der EVB wurde angehoben, um damit vorausschauend Geld für die Sanierung anzusparen. Dies wurde in einem Erhöhungsschreiben den NutzerInnenn mitgeteilt. Der erhöhte EVB ist von allen Wohnungsnutzern zu tragen, unabhängig von eventuell geplanten Wohnungswechseln oder ähnlichem. Als Teil des Nutzungsentgeltes ist er auch nicht rückzahlungsfähig.

Wer übernimmt die Bauaufsicht und garantiert die Kosten- und Qualitätskontrolle?
Mit der örtlichen Bauaufsicht wurde das Architekturbüro GSD beauftragt und damit obliegt die Kosten- und Qualitätskontrolle dem Büro GSD. Natürlich nimmt die BWSG auch eine begleitende Kontrollfunktion der Sanierung wahr, ebenso wie die Förderstelle der Stadt Wien.

Park- und Freiraum

Wem gehören die Parkplätze am Werkstättenweg und was passiert in diesem Bereich?
Das Grundstück der derzeit „wild“ genutzten Parkplätze musste an die Gemeinde Wien wegen einem geplanten Straßenbauprojekt abgetreten werden. Allerdings ist es noch nicht physisch übernommen worden und daher hat die BWSG als Baurechtsnehmer auch noch die Erhaltungsverpflichtung. Derzeit wird die Adaptierung dieser Flächen überlegt, ob diese Überlegungen auch umgesetzt werden, ist von der Finanzierung abhängig.

Welche Maßnahmen sind in der Tiefgarage vorgesehen?
Die Erneuerung der Brandmeldeanlage, der Brandrauchentlüftung, der CO-Warnanlage, der CO-Entlüftung, der Notbeleuchtung, der Beleuchtung und die Isolierung bzw. teilweise Erneuerung der Isolierung der Verteilerleitungen sind geplant. Weiter sind auch Maßnahmen gegen Feuchtigkeit vorgesehen.

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Garage: werden durch die Sanierung die Autostellplätze in der Tiefgarage teurer?
Die Kosten für einen Stellplatz in der Garage setzen sich aus dem Instandhaltungsbeitrag, Betriebskosten und dem Verwaltungsentgelt zusammen. Stellplätze unterliegen im WGG nur der Beschränkung der Marktüblichkeit. Aus dem Titel der thermischen Sanierung kommt es zu keiner Erhöhung der Stellplatzmiete.

Gemeinschaftsräume

An wen und zu welchen Konditionen werden die Hobby-Räume vermietet? Wie erfolgt die Vergabe?
Die Vergabe erfolgt über die Hausverwaltung, derzeit sind alle verfügbaren Flächen vermietet, Anfragen und Aufnahme auf die Warteliste über die Hausverwalterin Frau Stanisic.

Werden die Kosten für das Gemeinschaftszentrum über die Betriebskosten abgerechnet oder vollkommen eigenständig und finanziell selbstverwaltet?
Das Gemeinschaftszentrum ist Teil der Wohnhausanlage und wird somit nicht als eigene Einheit abgerechnet. Die Ausgaben zur Erhaltung werden mit der Wohnhausanlage abgerechnet, ebenso wie die Einnahmen aus den Benützungsgebühren der Wohnhausanlage zugute kommen.

Werden die Gemeinschaftseinrichtungen in den Mietverträgen oder der Hausordnung erwähnt?
Ja, da die Benützung von Gemeinschaftseinrichtungen den Bewohnern der Anlage zur Verfügung steht.

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Wird die Trafik auch saniert bzw. was ist hier vorgesehen?
Die Trafik wird, als Bestandteil der Anlage, ebenfalls saniert.

EG-Zone: Sind die Räume für eine gewerbliche Nutzung zu niedrig?
Eine gewerbliche Nutzung wird im Rahmen der Sanierung nicht angedacht.

Verlegung der Waschküchen: welche Stiegen wird das betreffen?
Die geplante Verlegung der Waschküchen wird aufgrund vielfachen Mieterwunsches nicht ausgeführt.

 

Barrierefreiheit

Gibt es eine Möglichkeit, im Rahmen der Sanierung Maßnahmen zur Barrierefreiheit in den Wohnungen zu treffen?
Die Möglichkeiten der Barrierefreiheit werden im Zuge der Planungsphase auf technische und wirtschaftliche Machbarkeit geprüft.

Welche Maßnahmen zur Barrierefreiheit sind in der Anlage geplant?
Einerseits geht es dabei um die Gestaltung der Außenanlagen, bei denen die vorhandenen Stufen zum Teil durch Rampen ersetzt bzw. ergänzt werden. Als Sofortmaßnahme aufgrund dringenden Bedarfs eines Mieters wird bei Stiege 8 schon vor der Sanierung eine Rampe errichtet. Zum anderen geht es um den Umbau der Lifte zu Durchladern (Stg. 4, 5, 6, 8 und 9).

Müssen Adaptierungen zur Barrierefreiheit in den Wohnungen wieder rückgebaut werden (z.B. Einbau einer bodengleichen Dusche statt der Badewanne)?
Fachgerecht und dem Stand der Technik entsprechende, durch den Mieter durchgeführte Veränderungen im Sanitärbereich können bei Auflösung des Mietverhältnisses belassen werden, müssen also nicht rückgebaut werden. Für die Durchführung der Maßnahme muss angesucht werden und die Veränderung muss jedenfalls auch sinnvoll für die Zeit nach Endigung des Mietverhältnisses sein. 

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Ist es möglich den Lift barrierefrei zu gestalten, dh. auch einen Liftzugang nicht nur in den Halbstöcken zu ermöglichen?
Bei jenen Häusern, in denen der Lift nur in den Halbstöcken stehenbleibt, wurden aufgrund zahlreicher Anfragen von Mieterseite Verbesserungs-möglichkeiten untersucht. Es wird in Zukunft möglich sein, einen Liftzugang in allen Stockwerken zu gewährleisten. Dies betrifft die Stiegen 4, 5, 6, 8 und 9.

Ist generell bei baulichen Maßnahmen zur Barrierefreiheit (Zugang, Lift etc. à „Barrierefreier Wohnbau“) eine weitere Förderung möglich?
Im Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnbausanierungsgesetz (WWFSG 1989) ist die Förderung von Maßnahmen, die den Wohnbedürfnissen von behinderten Menschen dienen, vorgesehen.

Sicherheit

Werden die Wohnungseingangstüren erneuert?
Ein Austausch einzelner Wohnungseingangstüren wird im Zuge der Umsetzung des neuen Brandschutzkonzeptes erfolgen. Welche Wohnungen diese Maßnahmen betreffen werden, steht erst nach Vorliegen des behördlichen Bescheides fest und wird per Aushang weitergegeben. Falls ein Mieter den Tausch seiner bestehenden Wohnungseingangstür im Rahmen der Sanierung wünscht, ist dies auf Kosten des Mieters und nach Vorliegen einer Bewilligung der Hausverwaltung möglich.

Ist es möglich, Sicherheitstüren bei den Wohnungen einbauen zu lassen? Wäre das im Rahmen der Sanierung günstiger?
Grundsätzlich ist der Austausch der Wohnungseingangstüren nicht Gegenstand der thermischen Sanierung und bei Austausch durch den Nutzer ist eine Genehmigung für den Türtausch bei der Hausverwaltung einzuholen. Einzelne Wohnungseingangstüren können im Zuge der brandschutztechnischen Adaptierung mit einer Brandschutzanforderung ausgeführt werden. Eine klare Aussage dazu kann erst nach Prüfung des Anlassfalles erfolgen. Sicherheitstüren sind, auf Nutzerwunsch ausgeführt, keine ablösefähige Maßnahme bei Auszug.

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Sind Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in den Tiefgaragen geplant?
In den Tiefgaragen wird die gesamte Beleuchtung so erneuert, dass durch die Notbeleuchtung (Ausführung mit energiesparenden LED-Leuchten) eine Grundbeleuchtung gegeben ist. Weiter wird die Beleuchtung abschnittsweise über Bewegungsmelder geschalten, sodass dadurch die Ausleuchtung und damit die Sicherheit der Bewohner erhöht wird.

Ist während der Sanierung die Sicherheit der Wohnungen gewährleistet?
Die Aufstiegsleitern werden täglich nach Arbeitsende aufgeklappt und verriegelt. Bewohnerinnen und Bewohner mit einer Haushaltsversicherung sollten die Sanierung bei Ihrer Versicherung ankündigen, damit der volle Versicherungsschutz aufrecht bleibt.

Bügel wie für Fahrräder auch in Tiefgarage für Motorräder zum sicheren Absperren möglich?
Technisch möglich, Ausführung abhängig von den örtlichen Gegebenheiten bzw. Finanzierbarkeit.

Zubau

Ist ein Zubau geplant und wie wird diese finanziert?
Die Schaffung von 79 neuen Dachgeschoßwohnungen ist bei den Stiegen 2 bis 9 geplant. Es kommt dadurch zu keiner finanziellen Belastung der Bestandsmieter, da die Aufstockung eine eigene wirtschaftliche Einheit, auch im Hinblick auf die Wohnbauförderung, darstellt. Diese Nachverdichtung wird über die Wohnbauförderung und entsprechend dem WWFSG über eine kostendeckende Miete refinanziert. Bei Umsetzung der Nachverdichtung kommt dies den Bestandsmietern in Form eines Zuschusses in der Höhe 20,- €/m² Nutzfläche an zusätzlicher Förderung für die thermische Sanierung zugute.

Warum ist eine Aufstockung geplant?
Der Hintergrund der Pläne fußt auf einen mehrfach geäußerten Wunsch zur barrierefreien Erschließung der gesamten Wohnanlage, sowie einer zunehmenden Nachfrage nach kleineren Wohnungen durch die derzeitige Bewohnerschaft. Zudem können im Zuge der zusätzlichen Schaffung von Wohnungen notwendige sicherheitstechnische Maßnahmen gefördert und damit auch durchgeführt werden. Ein weiterer Grund für die Aufstockung liegt darin, dass Baugründe in Stadtbereich ein beschränktes Gut darstellen und die Aufstockung daher einen sinnvollen Weg zur Schaffung von neuem Wohnraum darstellt.

Was sind die Vorteile des Zubaus?
– Zusätzliche Förderung der thermischen Sanierung mit 20,- €/m² Nutzfläche im Bestand (insgesamt über 800.000€)
– Geringere Betriebskosten
– Barrierefreiheit

Wie viele neue Wohnungen wird es geben und welche Wohnungsgrößen werden angeboten?
Es werden 79 neue Wohnungen in den Dachgeschoßen geschaffen, wobei die Wohnungsgröße zwischen 45m² und 90m² variieren wird. Wohnungsanfragen sind direkt an die BWSG zu richten.

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Wird es im Rahmen der Aufstockung zu zusätzlichen Liftanlagen kommen?
Zusätzliche Liftanlagen sind nicht geplant und auch keine Vorgabe der Bauordnung für Wien.

Statik: ist die Aufstockung statisch überprüft worden, so dass keine Gefahr bzgl. einer zu hohen Tragkraft ausgehen kann?
Die statischen Voraussetzungen für einen Dachgeschoßausbau sind gegeben und wurden von einem befugten Ziviltechniker berechnet. Im Zuge der behördlichen Einreichung für den Dachgeschoßausbau werden diese Berechnungen auch von der zuständigen Behörde geprüft.

Wann erfolgen die baulichen Maßnahmen für den Zubau?
Der Dachgeschoßaufbau auf den Stiegen 2-9 erfolgt parallel zu den thermischen Sanierungsarbeiten.

Wer trägt die Kosten für den Liftzubau in die neuen Geschoße?
Die Kosten für den Liftzubau werden anteilig auf den Altbestand und den Zubau zugeordnet.

Sonstiges

Wohnungsvergabe: Gibt es eine Möglichkeit, die Wohnungsvergabe zu zentralisieren und so mehr Möglichkeiten der Information über freie Wohnungen bzw. eines Tausches von Wohnungen innerhalb der Anlage anzubieten?
Für den Großteil der Wohnungen haben entweder die ÖBB oder die Post ein Einweisungsrecht. Daher werden diese Wohnungen auch von diesen Stellen vergeben. Tauschansuchen für Wohnungen sind ebenfalls an die ÖBB oder Post zu richten.

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Tennisplatz: Gibt es Informationen zur geplanten Nutzung?
Es gibt hierzu keine Informationen, Grundstück ist im Besitz des BM f. Unterricht und Sport, BWSG hat keine Ambitionen das Grundstück zu erwerben.

Ist es möglich im Zuge der Sanierung eine Klimaanlage auf eigene Kosten einzubauen?
Ist behördlich und hausverwaltungsseitig bewilligungspflichtig, Splitgeräte an der Fassade werden wegen des Erscheinungsbildes und der Lärmbelästigung von der Hausverwaltung nicht genehmigt.